Abklärung und Beratung
Die Erfassung des Spitex-Bedarfs erfolgt mittels einer Bedarfsklärung, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Im Gespräch mit den Klienten und evtl. Angehörigen klären unsere Mitarbeitenden die gegenseitigen Erwartungen ab und leisten Beratung in Gesundheitspflege und Selbsthilfe.
Grundpflege
Wir bieten Hilfe und Unterstützung, zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Aufstehen und zu Bett gehen.
Behandlungspflege
Unsere Mitarbeitenden führen Untersuchungen und therapeutische Massnahmen durch, zum Beispiel Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, Medikamente richten und verabreichen, Verbandwechsel, Injektionen. Unsere Pflegeleistungen werden an sieben Tagen in der Woche von 07.00 bis 22.00 Uhr erbracht. Die Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen werden, sofern ärztlich verordnet, von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen (abzüglich Selbstbehalt und Jahresfranchise).
Ansprechperson
Susanne Luisi-Schmid
MPH/Pflegedienstleitung
Tel. 071 757 10 93
s.luisi@nullrhycare.ch
Unsere Tarife
Abklärungen und Beratungen: Fr. 76.90 / Std.
Untersuchung und Behandlung: Fr. 63.00 / Std.
Grundpflege: Fr. 52.60 / Std.
Nichtpflichtleistung (z.B. Medikamentenbesorgung, Reinigung Material): Fr. 72.00 / Std.
Tarife 2023 PDF download
Information zur Rechnungsstellung
- Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten gemäss Vertrag Santé Suisse.
- Nach dem Abrechnungssystem «tiers payant» (per 01.07.2012) stellt Ihnen die Spitex-Organisation die Patientenbeteiligung, die Nicht-KLV-Leistungen und das nichtkassenpflichtige Pflegematerial in Rechnung.
- Sie bezahlen der Spitex-Organisation die Rechnung innert 30 Tagen.
- Alle Pflichtleistungen und kassenpflichtiges Pflegematerial wird direkt den Krankenversicherern in Rechnung gestellt.
- Die Krankenkasse stellt Ihnen nur noch die Franchise und den Selbstbehalt in Rechnung.
- Eine Einreichung der Rechnungskopie an Ihre Krankenkasse, für die Rückerstattung, entfällt somit.